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GERICHT / Brandstiftung als "Signaltat"
Bewährungsstrafe für Khaled El Masri

Mit großer Erleichterung hat der als Folteropfer der CIA bekannt gewordene Khaled El Masri auf das Urteil des Landgerichts Memmingen reagiert. Das verurteilte den bei Ulm lebenden Deutsch-Libanesen wegen Körperverletzung und Brandstiftung zu einer Bewährungsstrafe.

HANS-ULI MAYER

Verteidiger Manfred R. Gnjidic hatte sich für den gestrigen Tag viel vorgenommen. Seit dreieinhalb Jahren betreut er den bei Ulm lebenden Deutsch-Libanesen Khaled El Masri wegen dessen Entführung und Folterhaft durch die CIA. Dieser Tage standen aber nicht die namentlich bekannten US-Geheimdienstler vor Gericht, sondern El Masri selbst. Der 44-Jährige hat den Ausbilder während einer Fortbildung im Januar verprügelt und vier Monate später in Neu-Ulm Feuer gelegt. Doch der Ulmer Anwalt musste sich nicht ins Zeug legen, um die erhoffte Bewährungsstrafe für seinen Mandanten zu erreichen. Das hatte ihm bereits zuvor der Oberstaatsanwalt abgenommen.
 
Der Ankläger hatte von sich aus auf zwei Jahre Haft auf Bewährung plädiert. Er lag damit sicherlich am unteren Rand des möglichen Strafrahmens, hatte aber auch einen wichtigen Fürsprecher: den psychiatrischen Gutachter. Zwar hält der ärztliche Direktor des Bezirkskrankenhauses in Kaufbeuren El Masri für geistig gesund und somit auch für schuldfähig, erkennt aber doch eine andauernde Persönlichkeitsveränderung bei dem Angeklagten, die dieser nach den traumatischen Erfahrungen im afghanischen Foltergefängnis durch die CIA erlitten hat. "Er ist nicht mehr die Person, die er früher war", sagte Norbert Ormanns, der im übrigen davon ausgeht, dass El Masri die ihm jetzt vorgeworfenen Straftaten ohne die Verschleppung und ohne den erfolglosen Kampf um Anerkennung als Opfer nicht begangen hätte. Immerhin habe er vorher 20 Jahre lang völlig rechtstreu in Deutschland gelebt.
 
An El Masris Darstellung der Verschleppung an der Grenze zu Mazedonien an Silvester 2003 und der Folterhaft in Afghanistan, hegt der Psychiater keinen Zweifel. Auch nicht daran, dass die Zeit seit seiner Freilassung im Mai 2004 wesentlich zu der Entwicklung beigetragen habe, die letztendlich zu den Straftaten geführt hat.
 
"Es hätte ihm sicher geholfen, wenn man sich bei ihm frühzeitig entschuldigt hätte", sagte der Sachverständige. Und noch besser wäre es gewesen, wenn es nicht einen anderthalb Jahre dauernden Streit um die Finanzierung einer Therapie im Ulmer Zentrum für Folteropfer gegeben hätte, sondern er sofort therapiert worden wäre.
 
Unrecht ist kein Freibrief
 
Hauptsächlich dieses Gutachten war für Oberstaatsanwalt Markus Schroth ausschlaggebend bei der Bewertung der Anklagepunkte. "Dieser Prozess wird überlagert von dem, was El Masri angetan wurde", sagte er, hielt dem sechsfachen Vater aber auch entgegen, dass dies kein Freibrief für weitere Straftaten sei. Kein Unrecht rechtfertige ein anderes Unrecht, sagte er, und fügte an, dass der 44-Jährige nicht seine eigenen Regeln aufstellen dürfe.
 
Bei der Bewertung der Schläge gegen den Ausbilder plädierte er auf Anraten des Gutachters auf eine verminderte Schuldfähigkeit und bemerkte auch, dass das Feuer in dem Neu-Ulmer Großmarkt so laienhaft gelegt worden sei, dass es sich nie zu einem Großbrand hätte ausweiten können. Der entstandene Schaden wurde von ursprünglich geschätzten 500 000 Euro auf knapp 90 000 Euro reduziert.
 
Für Verteidiger Gnjidic war dies sowieso eine "Signaltat". Sein Mandant wollte auf sich aufmerksam machen, sagte er, wollte, dass man sich mit ihm und seinen Problemen befasst. Der Jurist verwies in seinem Plädoyer auf den politischen Gehalt des Falles El Masri und sagte im Namen seines Mandanten, dass der endlich eine richtige Therapie und die Aufarbeitung der Geschehnisse wolle. El Masri verließ den Gerichtssaal gestern am späten Abend als freier Mann.
 




Erscheinungsdatum: Mittwoch 12.12.2007

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