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KULTURGUT / Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuches von Schloss Wolfegg ging es nicht mit rechten Dingen zu
Die Landesregierung schön düpiert
Minister Pfister wusste seit August 2007 von dem Geschäft und gab erst mit Verspätung Alarm

Beim Verkauf des Mittelalterlichen Hausbuchs von Schloss Wolfegg ist die Landesregierung ganz schön an der Nase herumgeführt worden. Bei der millionenschweren Transaktion umging der Fürst die Landesbehörden. Lässt sich der Verkauf rückgängig machen?

RAIMUND WEIBLE BETTINA WIESELMANN

Noch am Mittwoch behauptete Bernd Mayer, Leiter der Kunstsammlungen auf Schloss Wolfegg, es sei "alles im Fluss". Und der promovierte Kustos erweckte den Eindruck, als ob noch keine Tatsachen geschaffen worden wären. Damit wollte er offenbar eine unangenehme Anfrage der SÜDWEST PRESSE abblocken. Mit der Wahrheit rückte er gegenüber der Öffentlichkeit erst gestern Vormittag heraus. Mayer bestätigte nun endlich auch gegenüber der Öffentlichkeit, dass sich das oberschwäbische Adelshaus von einem seiner wertvollsten Archivalien getrennt hat, dem Mittelalterlichen Hausbuch.
 
350 Jahre lang wurde dieses Werk, das mit künstlerischer Brillanz seltene Einblicke in das Alltagsleben der Menschen des 15. Jahrhunderts gibt, auf Schloss Wolfegg im Kreis Ravensburg aufbewahrt. Reichserbtruchsess (Verwalter der Reichsgüter) Maximilian Willibald (1604-1667), ein großer Sammler vor dem Herrn und Begründer des Kupferstichkabinetts auf Schloss Wolfegg, hatte die in Fragmenten vorliegende Handschrift von einem unbekannten Vorbesitzer erworben. Sie steht auf der Liste der nationalen Kulturgüter und gehört zu den Juwelen Baden-Württembergs.
 
Nun ist das Buch weg, so wie schon 2001 die Waldseemüller-Weltkarte, ein weiteres Glanzstück der Sammlungen auf Schloss Wolfegg. Die Weltkarte, auf der Kartograph Martin Waldseemüller als erster den vierten Kontinent mit dem Namen Amerika bezeichnete, war mit der notwendigen Genehmigung des Beauftragten der Bundesregierung an die Kongressbibliothek in Washington gegangen.
 
Das Versteckspiel geht aber weiter. Mayer will nicht sagen, an welchen Ort das Hausbuch gewandert ist, und er will nicht sagen, wie der neue Besitzer heißt. "Über die Einzelheiten der Transaktion sowie die Identität des neuen Eigentümers wurde zum Schutz des Werkes Stillschweigen vereinbart", teilte er lediglich mit. Die Begründung "Schutz des Werks" ist als Vorwand leicht zu durchschauen. Vielmehr wird es so sein, dass der Erwerber nicht im Rampenlicht stehen will. Er hat sich Diskretion ausgebeten.
 
Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE handelt es sich bei dem neuen Eigentümer, wie berichtet, um den öffentlichkeitsscheuen Ex-Bankier August Baron von Finck, ein Milliardär mit Wohnsitz im schweizerischen Thurgau. Wirtschaftsminister Ernst Pfister kennt den Namen des neuen Hausbuch-Eigentümers spätestens seit dem 15. Januar 2008. An jenem Tag, so war gestern überraschend aus seinem Ministerium zu hören, habe sich ihm der Vermittler des Hauses Waldburg-Wolfegg offenbart. Der Vermittler ist eine bekannte Figur im internationalen Kunsthandel: Christoph Graf Douglas. Der smarte, 60-jährige Adelige ist meist dabei, wenn es um Transaktionen wertvoller Kulturgüter aus deutschem Adelsbesitz geht. Als Ernst-August Prinz von Hannover sich von mehr oder weniger wertvollem Nippes aus seinem Schloss trennte, stand ihm der ehemalige Sothebys- Deutschland-Direktor zur Seite. Auch wenn es um Schätze aus dem Hause Fürstenberg in Donaueschingen oder aus dem Hause Baden ging, war Douglas stets zur Stelle. Und jetzt half er dem Wolfegger Fürsten Johannes, das Hausbuch zu klingender Münze zu verwandeln. 20 Millionen Euro sind im Gespräch, etwas mehr als das Doppelte, was der Waldseemüller-Transfer nach Amerika eingebracht hatte. Der Aachener Hochschul-Archivar Klaus Graf, der seit Jahren die Geschäfte des listigen Sachverständigen für Antiquitäten und Kunst beobachtet, redet aufgebracht von einer "erneuten Schurkentat" des alerten Grafen.
 
Der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Jochen Laun, drückt sich nicht so derb aus, aber er macht deutlich, dass die Transaktion nicht sauber über die Bühne gegangen ist. Bei dem Verkauf ist beispielsweise Paragraph neun des Bundesgesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung verletzt worden. Diese Vorschrift verlangt vom Besitzer der Preziose, dass er unverzüglich der obersten Landesbehörde, im Fall Baden-Württemberg dem Wissenschaftsministerium, mitzuteilen hat, wenn das Objekt an einen anderen Ort gebracht wird. Bei einer Ausfuhr ins Ausland sind, wie der Fall der Weltkarte zeigte, noch viel strengere Vorschriften zu beachten. Bei einem Verstoß drohen sogar bis zu drei Jahre Haft.
 
Das Land vorgeführt
 
Für das Hausbuch liegt zudem eine absolute Verfügungsbeschränkung vor. Es fällt unter den Fideikommiss (dabei geht es darum, eine Erbschaft unter behördlicher Aufsicht zusammenzuhalten), und deswegen hätten sich die Wolfegger vor Vertragsunterschrift vom Regierungspräsidium Tübingen als Denkmalbehörde eine Genehmigung einholen müssen. Das haben sie nicht getan. Graf schimpft: "Es geht ganz und gar nicht an, wie sich hier ein Adelshaus über geltendes Recht hinwegsetzt und das Land einmal mehr vorführt."
 
In den Amtsstuben der Ministerien gab es in den vergangenen Tagen fiebrige Recherchen zum Ablauf des Geschäfts. Inzwischen ist sicher: Schon im August 2006 gab es deutliche Anzeichen, dass Wolfegg sich von dem Hausbuch trennen will. Vermittler war eben Graf Douglas, der an das Land herantrat.
 
Damals bot er dem Frankenberg-Ministerium das Hausbuch zum Verkauf oder zum Tausch gegen vermarktbare Archivalien an. Ohne Erfolg. Staatssekretär Dietrich Birk lehnte das Angebot schriftlich ab. Ein hoher Beamter dazu: "Wir sind ja nicht auf dem arabischen Bazar." Ein anderer Beamter witzelte: "Jetzt weiß man, dass es nicht nur Geld- sondern auch Buchwäsche gibt."
 
Die schwächste Stelle
 
Die Landesregierung hat sich in der Hausbuch-Affäre wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Am wenigsten professionell handelte Wirtschaftsminister Ernst Pfister. Er erfuhr im August 2007 von dem Verkauf und sah offenbar keinen Grund, die anderen Landesbehörden sofort zu informieren, die in die Sache eingebunden sein müssen. Zielsicher hat Douglas wohl die schwächste Stelle in der Regierung ausgesucht, nach der Abfuhr vom Wissenschaftsministerium im August 2006.
 
Deswegen muss die Landesregierung nun auch Schelte von der Opposition einstecken. Für Helen Heberer, kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, zeigt der Vorgang Parallelen "zu dem geschichtslosen Dilettantismus der Regierung im Umgang mit den badischen Kulturgütern". Sie verlangt Auskunft über die Verhandlungen zwischen dem Haus Wolfegg und dem Land. "Die Landesregierung muss lückenlos offenlegen, warum es ihr nicht gelang, einen Kauf- oder Tauschvertrag mit dem Adelshaus Waldburg-Wolfegg zu schließen.".
 
Wenn vor dem Verkauf nicht die notwendige Zustimmung eingeholt worden ist, dann ist die Rechtmäßigkeit des Vertrags in Zweifel zu ziehen. Auf die Frage der SÜDWEST PRESSE, ob sich das Ministerium nun darum kümmern wird, den Verkauf rückgängig zu machen und das Buch wieder ins Land zu holen, sagte Laun: "Man wird sich innerhalb der beteiligten Behörden abstimmen müssen, wie weiter zu verfahren ist."
 




Erscheinungsdatum: Samstag 09.02.2008

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