AUFWENDUNGENVon der Steuer absetzen
MP
Einige private Aufwendungen für die Gesundheit können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Zu diesen Aufwendungen zählen nach Angaben des Bundes der Steuerzahler zum Beispiel Zuzahlungen zu Rezepten und die Praxisgebühr, Kosten für Zahnersatz, Brillen oder Kuren (Belege sammeln!). Voraussetzung für den Steuerabzug ist es, dass der im Jahr für Gesundheitskosten aufgelaufene Gesamtbetrag eine bestimmte Grenze übersteigt. Dieser Betrag für die "zumutbare Eigenbelastung" ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Eine Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40000 Euro überschreitet ihn beispielsweise bei 400 Euro.
Erscheinungsdatum: Samstag 02.02.2008
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