FASNET / Videoüberwachung soll Straftäter abschreckenKameras laufen rund um die Uhr
Um Gewalttäter und Störer in der Narrenzeit in den Griff zu bekommen, setzen Polizei und Ordnungsamt in Villingen-Schwenningen wieder Videokameras ein.
LSW
VILLINGEN-SCHWENNINGEN Weil die Erfahrungen in der letzten Fasnet positiv gewesen seien, wird auch in diesem Jahr eine Kneipenmeile in Villingen-Schwenningen mit Videokameras kontrolliert. "Die Videoüberwachung ermöglicht ein friedlicheres Narrentreiben", sagt Oberbürgermeister Rupert Kubon (SPD). Die Kameras schreckten Gewalttäter ab. Im vergangenen Jahr sei die Zahl der registrierten Straftaten während der närrischen Zeit in der 300 Meter langen Straße deutlich zurückgegangen.
Das Geschehen auf der bei Narren besonders beliebten Färberstraße im Stadtbezirk Villingen wird vom 31. Januar bis zum 6. Februar, bis zum Aschermittwoch, rund um die Uhr aufgezeichnet. Neben dem Vorteil der Abschreckung könnten Straftaten durch die Videos schneller aufgeklärt werden, sagt Kubon. "Auch die Kneipenbesitzer sind einverstanden." Die Zahl der Feiernden sei im vergangenen Jahr nicht gesunken. Außerdem sei die Kriminalität nicht wie befürchtet in die umliegenden Gassen ausgewichen.
Die Videoüberwachung ergebe aber nur in einem solch konkreten Fall Sinn, sagt Kubon. Es gehe um eine spezielle, von Kriminalität besonders bedrohte Straße, die man in einem fest umrissenen Zeitraum überwache. Eine flächendeckende Videoüberwachung zum Schutz vor Kriminalität hält der Rathauschef nicht für angemessen. Aufzeichnungen zögen auch einen immer größeren Verwaltungsaufwand nach sich. "Die Polizisten, die die Bänder anschauen müssten, würden uns auf der Straße fehlen."
Die Aufnahmen werden nach Kubons Angaben 48 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht, sofern sie nicht zur Verfolgung von Straftaten benötigt werden. Der Datenschutz werde damit garantiert. Datenschützer hätten das Vorgehen der Stadt und der Polizei in Villingen-Schwenningen unter die Lupe genommen und nicht kritisiert.
INFO
Die polizeiliche Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zur Bekämpfung der Kriminalität ist in Baden-Württemberg seit Dezember 2000 erlaubt. Seither dürfen an Kriminalitätsbrennpunkten Kameras installiert werden. Im Bedarfsfall können die Städte eine Überwachungsanlage installieren. Land und Kommunen teilen sich die Kosten.
Erscheinungsdatum: Montag 14.01.2008
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