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Vergeblicher Kampf der Eltern
Gericht verurteilt die Mörder des Yvan Schneider nur zur höchstmöglichen Jugendstrafe

Die beiden Mörder des 19 Jahre alten Schülers Yvan Schneider sind gestern zu höchstmöglichen Jugendstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte wird zunächst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.

ANDREAS BÖHME

Stuttgart  Sie lockten ihr unschuldiges Opfer aufs Feld, schlugen und traten es tot, zerstückelten die Leiche mit Säge und Beil, betonierten die Teile in Blumenkübel und warfen sie in den Neckar. Gestern wurden die Mörder zur Höchststrafe verurteilt.
 
Immer wieder blicken die Eltern des toten Yvan Schneider herüber zur Bank der Angeklagten, zu den Mördern ihres damals 19 Jahre alten Sohnes. Deniz E. und Roman K., die beiden Freunde türkisch-kroatischer und kasachischer Herkunft, nehmen das Urteil fast teilnahmslos hin. Nur Sessen K., die mit 17 Jahren Jüngste der Mörderbande, atmet schwer und versteckt sich noch tiefer im Kragen ihres giftroten Pullovers. Zehn Jahre Haft für die beiden Buben, neun Jahre für das Mädchen, das den Lockvogel spielte - das ist die Höchststrafe, die ein Jugendgericht zu verhängen vermag.
 
Obendrein folgt die Kammer fast vollständig den Anträgen der Ankläger. Dennoch sind Pierre und Fabienne Schneider nicht zufrieden. Vergeblich haben sie dafür gekämpft, gegen dieses Trio das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, denn allein dies hätte lebenslang bedeuten können.
 
Doch kommt der Haupttäter Deniz E. tatsächlich wieder frei? Gegen ihn, der Yvan Schneider im Spätsommer vergangenen Jahres in einem Anfall krankhafter Eifersucht ermordet hatte, verhängte das Gericht eine zeitlich unbefristete Einweisung in die Psychiatrie. Sollte Deniz innerhalb von zehn Jahren geheilt werden, müsste er die Reststrafe verbüßen. Es könnte aber auch sein, dass er die geschlossene Anstalt nie wieder verlässt.
 
Demonstrationen zu Prozessbeginn, Aufrufe im Internet, die Unterstützung deutscher und französischer Opferorganisationen, ein immenses Medienecho und ein über alle Prozesstage hinweg starkes Publikumsinteresse - das Gericht wahrte dennoch seine Unabhängigkeit.
 
Trotz des großen Verständnisses für die Opfer, so der Vorsitzende Richter Jürgen Hettich, hatte das Gericht keinerlei Wahlfreiheit. Allein der polnischstämmige Kajetan M. wurde deshalb nach Erwachsenenrecht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er lediglich half, die Leiche zu beseitigen. Für die äthiopischstämmige Sessen, die zur Tatzeit erst 16 war, kommt ohnehin nur das Jugendstrafrecht in Frage. Allein ihrer Jugend verdankt sie die Minderung der Höchststrafe um ein Jahr. Nur für die beiden Totschläger Roman und Deniz musste die Kammer abwägen und kam zur klaren Erkenntnis: "Es sind eben nicht alle 18-Jährigen erwachsen."
 
Mit Kuscheljustiz, mahnte Hettich, habe das nichts zu tun. Die schwierige Frage nach dem angemessenen Strafrecht solle aber weder in Wahlkämpfen noch anhand spektakulärer Einzelfälle zu diskutieren, und seien sie noch so sinnlos und grausig wie der Mord an Yvan Schneider.
 
Warum Deniz, Roman und Sessen, in einer "chaotischen Liaison" verbunden, zu Mördern wurden, bleibt weitgehend offen. Nur bei dem Mädchen sind die Gutachter einig: Sessen stammt aus einfachen Verhältnissen und profitierte von der Verbindung mit dem Unternehmersohn Deniz vor allem materiell. So ist sie Opfer einerseits, aber eben auch Dreh- und Angelpunkt der Bluttat, denn sie nannte ihrem krankhaft eifersüchtigen Freund Deniz den Namen des Opfers, das sie angeblich entjungfert habe. Für Yvan Schneider bedeutete dies den sicheren Tod.
 
Im Falle des wahnkranken Deniz ist die Diagnose schwieriger. Simuliert, soviel steht immerhin fest, hat er weder seine Krankheit noch die wiederholten Selbstmordversuche. Und dennoch: "Hochkompetente Sachverständige fanden keine Antwort", beklagt Richter Hettich. Er hofft, dass dies nicht bedeute, "dass wir keinen Zugang mehr zu einem Teil der jungen Leute finden".
 
Die Eltern des Toten finden in diesem Urteil und seiner mehr als einstündigen, differenzierten mündlichen Begründung verständlicherweise keine Genugtuung. "Die Mörder bekommen durch dieses Urteil eine zweite Chance, aber Yvan ist in der Ewigkeit". Pierre und Fabienne Schneider wollen jetzt vom Remstal zurück nach Frankreich, wo die Strafen härter sind. Und wo sie nicht ständig an eine sinnlose, unverständliche Tat erinnert werden.
 




Erscheinungsdatum: Donnerstag 06.03.2008

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