Tücken der Technik: Pause falsch gelegt
Kraftfahrer muss 1600 Euro Bußgeld zahlenPausen hat der 35-jährige Kraftfahrer gemacht, aber nicht so, wie das neue Gesetz sie vorsieht. Weshalb er ein Bußgeld von 1600 Euro bezahlen muss.
ANJA MADER
Hohenstein Viele Unfälle, in die Lastwagen verwickelt sind, passieren wegen übermüdeten Fahrern. Deshalb hat die EU im April 2007 ein Gesetz verabschiedet, das die Lenk- und Ruhezeiten neu festlegt. Nach 4,5 Stunden sind die Fahrer verpflichtet, 45 Minuten Pause zu machen, diese können sie auch zwischendurch aufteilen in zuerst 15 und später 30 Minuten. Auch die Gesamtfahrzeit wurde begrenzt.
40 Mal hat ein Fernfahrer aus einer Albgemeinde dagegen verstoßen, die Lenkzeiten waren zu lang oder die Ruhezeiten zu kurz. Die Bußgeldbescheide beliefen sich insgesamt auf fast 2000 Euro. Dagegen hat er Einspruch erhoben und der Fall landete vor dem Münsinger Amtsgericht.
Elf Mal sei er im Jahr 2007 kontrolliert worden, sagte er vor dem Amtsgericht aus, nie sei etwas beanstandet worden. Erst bei einer Kontrolle im November bei Bernloch seien Unstimmigkeiten aufgetreten. Die Polizei hat daraufhin seinen digitalen Tachograph abgelesen und die Daten an das Landratsamt geschickt. Die Behörde stellte fest, dass einige Verstöße vorlagen und stellte die Bußgeldbescheide zu.
Die neue digitale Technik sei mit der Grund für seine Verstöße, sagte der Fahrer vor Gericht aus, die Umstellung sei ihm schwer gefallen. So habe er manches Mal vergessen, die Pausetaste zu drücken und wenn das Fahrzeug länger stehe, gehe die Anzeige auf null, berichtete er. "Dadurch habe ich oft den Überblick verloren und hatte keinen Anhaltspunkt mehr."
Seit 1996 ist er Kraftfahrer, bevor er im September 2006 auf die Digitaltechnik umgestiegen sei, habe er noch nie Probleme gehabt, betonte er. Nach der Kontrolle habe er dann ein Seminar besucht und seitdem schreibt er seine Pausen zur Sicherheit wieder von Hand auf. Kurios, wie Amtsrichter Thomas Rainer anmerkte: "Da hat man einen Computer und muss mitschreiben."
Die Verstöße freilich sind unstrittig: "Der digitale Tacho speichert lückenlos, was mit dem Fahrzeug passiert", erklärte der Sachverständige Bernd Wiedensohler. Wobei auch er von der alten Technik schwärmt: "Früher haben wir eine schöne Diagrammscheibe gehabt." Der Hauptvorwurf sei auch gar nicht, dass der Fahrer nicht genügend Pausen gemacht habe, sondern nicht nach den neuen Vorschriften. Früher war es möglich, die 45 Minuten Pause in drei Mal 15 Minuten zu stückeln, dies ist nun nicht mehr zulässig. Ist eine Pause nicht vollständig, wird dies als Verstoß im Tachograph festgehalten. Vom Landratsamt wurden gleich gewisse Toleranzen mit eingerechnet, sagt Wiedensohler, sonst wäre die Zahl der Verstöße noch um einiges höher.
Verteidiger Peter Heppeler betonte in seinem Plädoyer, dass der Kraftfahrer keineswegs gedankenlos fahre, sondern Schwierigkeiten mit der Systemumstellung hatte. Weshalb er forderte, das Bußgeld schuldangemessen zu verringern, da es den 35-Jährigen hart treffe.
Amtsrichter Rainer räumte durchaus ein, dass die Sache problematisch sei, "doch die neuen Regeln galten schon einige Zeit und das Splitten der Pausen ist nicht mehr erwünscht." Bei den geringeren Verstößen senkte er das Bußgeld, insgesamt muss der Fahrer nun 1600 Euro bezahlen.
Erscheinungsdatum: Freitag 23.01.2009
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