Bewährungsstrafe fürs Sammeln von Kinderpornos
Amtsgericht verurteilt 31-jährigen Kaufmann zu sechs Monaten - Polizei findet 633 Dateien auf dem ComputerEin 31-jähriger Kaufmann aus Ludwigsburg hatte mehrere hundert Kinderpornos aus dem Internet geladen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.
Ludwigsburg Wegen unerlaubten Besitzes von Kinderpornos hat das Ludwigsburger Amtsgericht einen 31-jährigen Mann aus Ludwigsburg zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage muss der kaufmännische Angestellte, der gut verdient und noch bei seiner Mutter lebt, 2000 Euro an den Bewährungshilfeverein Stuttgart bezahlen.
Wie der 31-Jährige aus der Ludwigsburger Oststadt übers Internet zu den kinderpornographischen Bildern kam, erklärte bei der Gerichtsverhandlung sein Verteidiger. Der Angeklagte gehöre zu denjenigen Männern, die es über einen von der Kripo ausgemachten und mittlerweile außer Gefecht gesetzten Servers sehr leicht gehabt hätten, Dateien herunter zu laden, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Inhalt haben. Gefunden wurden im Computer des Mannes aus der Oststadt 633 Bilddateien, von denen etwa 70 aber Duplikate waren. Sie zeigen den oralen und vaginalen Geschlechtsverkehr von Männern mit Jungen und Mädchen im Alter von zwei bis sechs Jahren.
In die Tiefe der Sache gehen wollte der Angeklagte nach dem Tatvorwurf nicht. Er zeigte sich geständig und hatte ein Interesse daran, das Strafverfahren zügig hinter sich zu bringen. Zu den kinderpornografischen, aus dem Internet herunter geladenen Bildern kam der Angeklagte vor der Hausdurchsuchung am 15. August vergangenen Jahres. Die Polizei hatte im offenen Bereich seines Computers 442 Dateien gefunden und überdies ungefähr 200 im gelöschten Bereich, den die Beamten wieder sichtbar machten. Darüber hinaus, so sagte ein Polizist als Zeuge aus, hätten noch grenzwertige Bilder existiert, die der Kinderpornographie nicht eindeutig zugeordnet werden konnten.
Der Anwalt des Angeklagten gab keine ausschweifende Begründung für die Taten seines Mandanten ab, sondern hob auf die seiner Ansicht nach von der Staatsanwaltschaft zu hoch bemessene Anzahl der Dateien ab, von denen das Strafmaß abhing.
Der Angeklagte sei Pornobildersammler im Allgemeinen und nach den Fotos mit den Kindern habe er Internet gar nicht lange suchen müssen. Der Mann sei keiner, der im Internet gezielt nach Kinderporno-Dateien gesucht habe. Außerdem zeige er sich einsichtig und nehme die ganze Sache auf sich.
Dem Strafantrag des Anwalts auf vier bis fünf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine angemessene Geldauflage stand das Plädoyer der Staatsanwältin auf eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 500 Euro Geldbuße gegenüber. Im Urteil kamen sechs Monate auf Bewährung und 2000 Euro Geldbuße heraus. Den Betrag darf der bislang noch nicht vorbestrafte Pornobildersammler in Raten abstottern. Heike Rommel
Erscheinungsdatum: Dienstag 23.12.2008
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