Waldorfschulen Recht gegeben
Stuttgarter Landgericht beschäftigt sich erneut mit Michael Grandts Buch

Mit dem Buch des Bisingers
 
Michael Grandt hat sich das Stuttgarter Landgericht erneut befasst - und dem Bund der Waldorfschulen recht gegeben.

JULIA-MARIA BAMMES

Bisingen  Entsprechen die Aussagen, die der Bisinger Autor Michael Grandt in seinem "Schwarzbuch Waldorf" getroffen hat, der Wahrheit oder nicht? Diese Frage hat gestern erneut das Stuttgarter Landgericht beschäftigt. Die 17. Zivilkammer verkündete ein Urteil. Demnach darf das Gütersloher Verlagshaus - es gibt Grandts "Schwarzbuch" heraus - das Buch nicht mehr vertreiben, soweit darin die Aussage zu finden ist, dass Waldorfschulen "aus welchen Gründen auch immer" nicht an der Pisa-Studie beteiligt waren. Außerdem gibt es zwei weitere Aussagen, die das Verlagshaus nicht mehr verbreiten darf: "Die Waldorfschule ist, von der Außenwelt unabhängig, von der Anthroposophischen Gesellschaft als ,freie Schule gegründet worden" sowie um das Zitat "Entspricht dies einer gesetzlich geforderten Gleichartigkeit der Ausbildung von staatlichen Lehrern und Waldorflehrern?" Das teilte das Landgericht Stuttgart gestern unserer Zeitung mit.
 
Bereits vor knapp zwei Wochen hatte sich das Landgericht mit dem "Schwarzbuch" in einer mündlichen Verhandlung befasst. Das Gericht hatte verfügt, dass Grandts Buch nicht verbreitet werden dürfe, wenn weiterhin aus dem Buch Erich Gaberts zitiert werde. Vorausgegangen war dem Treffen vor Gericht eine einstweilige Verfügung, die der Bund der Freien Waldorfschulen im September vor dem Landgericht erwirkt hatte. Grandt habe falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt - der Bund der Waldorfschulen verharmlose körperliche Züchtigungen von Schülern - indem er aus "Die Strafe als Selbsterziehung und in der Erziehung des Kindes" von Erich Gabe zitiere.
 
Das Gütersloher Verlagshaus reagierte und legte drei Tage später Widerspruch ein. In der Verhandlung vor zwei Wochen hatte das Verlagshaus seinen Widerspruch zurückgenommen; die Regelung des Gerichts wurde von beiden Parteien akzeptiert. Bereits an diesem Tag war es um die Beteiligung der Waldorfschulen an Pisa gegangen - das Urteil wurde nun verkündet. Es wird allerdings als "vorläufige" gerichtliche Regelung gewertet, denn ein Hauptsachverfahren, also ein Klageverfahren, steht noch aus.
 




Erscheinungsdatum: Mittwoch 29.10.2008

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