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PROZESS / Landgericht spricht Harry Wörz freiJubel und Tränen nach dem Urteil
Versuchter Totschlag an Ex-Frau nicht nachzuweisen - Staatsanwalt legt Revision einDer wegen versuchten Totschlags an seiner ehemaligen Frau verurteilte Harry Wörz hat vier Jahre und sieben Monate zu Unrecht im Gefängnis gesessen. Das Landgericht Mannheim sprach den 39-Jährigen gestern in einem Wiederaufnahmeprozess aus Mangel an Beweisen frei.
ULRICH WILLENBERG
MANNHEIM Harry Wörz ist frei. Dem 39-Jährigen sei die Schuld "nicht mit der notwendigen Sicherheit" nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter Karl Adam. Zahlreiche Freunde des Angeklagten brachen gestern bei dem Urteilsspruch in Jubel und Freudentränen aus. Wörz war vor dem Landgericht Mannheim angeklagt, seine frühere Frau im April 1997 in ihrer Birkenfelder Wohnung durch einen Schal fast zu Tode stranguliert zu haben
Der Installateur und technische Zeichner war deshalb 1998 in Karlsruhe zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Dieses Urteil hoben die Mannheimer Richter jetzt auf. Wörz sei für die bereits verbüßte Haftzeit von vier Jahren und sieben Monaten zu entschädigen, sagte Adam.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte 2001 eine Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet, nachdem erhebliche Zweifel an der Schuld von Wörz aufgetaucht waren. Dessen Verteidiger Hubert Gorka sieht durch das Mannheimer Urteil den "Rechtsstaat gestärkt". Staatsanwalt Uwe Siegrist kündigte bereits Revision an. Der Ankläger hatte zehn Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert.
Der Fall erregte auch deshalb großes Aufsehen, weil sowohl das Opfer Andrea Z., ihr Geliebter und ihr Vater Kollegen bei der Pforzheimer Polizei waren. Die Frau hatte sich rund ein Jahr vor der Tat in den Polizisten verliebt und lebte von Harry Wörz getrennt. Der Streifenbeamte zählte zunächst ebenfalls zu den Verdächtigen. Andreas Vater schlief zur Tatzeit in einer Einliegerwohnung im Haus der Tochter. Er fand die bewusstlose Frau, nachdem er durch Geräusche geweckt worden war. Der Verbrecher entkam unerkannt. Das Opfer erlitt einen Sauerstoffmangel im Gehirn und ist seither schwer geistig und körperlich behindert. Den Täter kann Andrea Z. bis heute nicht benennen.
Zwar gebe es Indizien, die für die Schuld von Wörz sprechen, sagte der Richter. Im Zweifel müsse das Gericht aber zugunsten des Angeklagten entscheiden. Die "Qualität der Zeugen" habe über die Jahre gelitten, einige Beweismittel seien nicht mehr vorhanden. "Dies hat die Beurteilung nicht vereinfacht", klagte Adam.
Polizei hat korrekt ermittelt
Der Richter nahm die Polizei gegen Vorwürfe in Schutz: "Es gibt keine Hinweise, die Polizei habe gezielt gegen Wörz ermittelt und Beweise vernichtet." Dies hatten Wörz und sein Verteidiger behauptet. Der Richter kritisierte die "kollektive Einflussnahme" auf das Verfahren durch Freunde von Wörz.
Im ersten Prozess 1998 hatte die Karlsruher Strafkammer ihr Urteil auf eine Reihe umstrittener Indizien gestützt. So ordnete sie Wörz eine Plastiktüte zu, die am Tatort gefunden wurde. Darin befand sich auch eine mit einem Kreuz markierte Zigarettenpackung, die mehrere Portionen Amphetamine enthielt. Wörz habe die Tüte mit den Drogen dort in der Tatnacht abgelegt, befanden die Karlsruher Richter. Das Mannheimer Landgericht kam zu einem anderen Schluss und schenkte Zeugen Glauben, die Wörz entlastet hatten. Sie sagten aus, die Polizistin habe Drogen konsumiert, diese in Zigarettenschachteln verwahrt und mit einem Kreuz versehen.
Wörz hatte die Tat zunächst zugegeben, angeblich weil er von der Polizei unter Druck gesetzt wurde. Das Geständnis habe jedoch keinen "Beweiswert", sagte Richter Adam.
Erscheinungsdatum: Freitag 07.10.2005
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