GESCHICHTE / Beim so genannten Einsatzgruppenprozess vor 50 Jahren in Ulm standen erstmals NS-Verbrecher vor GerichtSie konnten sich an nichts erinnern
Zahl der Opfer galt den Schlächtern als Erfolgsnachweis - Viele kehrten einfach so ins zivile Leben zurückVor 50 Jahren begann vor dem Ulmer Schwurgericht der Einsatzgruppenprozess. Dieser fast in Vergessenheit geratene Prozess legte die Grundlagen für die systematische Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Vor dem Jahrestag gingen Historiker auf Spurensuche.
WILLI BÖHMER
Die zehn Männer, die am 28. April 1958 zum ersten Mal für einen langen Verhandlungsmarathon auf der Anklagebank des Ulmer Schwurgerichts Platz nahmen, wirkten selbstsicher, ja, arrogant. Fast alle hatten einen festen Platz in der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft gefunden, einige hatten es bereits wieder zu Ansehen und Wohlstand gebracht. Nichts war davon zu spüren, dass ihnen Massenmord vorgeworfen wurde. Massenmord, verübt als Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit", einem mobilen Mordkommando von SS, Gestapo und Sicherheitsdienst, das 1941 im litauischen Grenzgebiet Massenerschießungen durchführte.
Nach 60 nervenaufreibenden Verhandlungstagen, an denen unvorstellbare Gräueltaten ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt wurden, wurden alle zehn zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Der Einsatzgruppenprozess vollzog eine Zäsur im Umgang mit dem Nationalsozialismus und prägte ein neues Selbstverständnis der noch jungen Bundesrepublik. Nach Jahren des Verschweigens und Verdrängens wurden NS-Verbrechen zum öffentlichen Thema. Die systematische Aufarbeitung einer schrecklichen Vergangenheit begann. Als unmittelbare Folge der Diskussion in der Öffentlichkeit und der Politik wurde die Zentralstelle zur Bekämpfung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg gegründet, der Aufsehen erregende Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1963 und weitere große Gerichtsverfahren gegen Nazi-Verbrecher folgten.
Ein Vorstoß des Ulmer Stadtarchivs beim Haus der Geschichte in Stuttgart wegen des anstehenden 50. Jahrestages dieses Prozesses holte die Erinnerungen an dieses Strafverfahren in die Gegenwart. Mitarbeiter wälzten Akten und durchforsteten Archive. Sie führten Gespräche mit Angehörigen der Zeitzeugen. Sie suchten und fanden im Ulmer Gerichtsarchiv bis dahin verschollene Tonbandprotokolle von der Urteilsverkündung. Und sie fanden Zeitzeugen wie Klaus Beer aus Leonberg, der den Ulmer Prozess als junger Gerichtsassessor verfolgte. Mühsame Detektivarbeit gegen das Vergessen. Die Ergebnisse dieser Recherche werden vom 16. Februar an in einer Ausstellung im Ulmer Stadthaus gezeigt.
Wer waren diese Männer, die 1941 in einem nur 25 Kilometer breiten Grenzstreifen in Litauen viele tausend Menschen zusammentrieben und in nur wenigen Monaten regelrecht abschlachteten? Jüdische Männer, Frauen und Kinder wurden in den Dörfern auf Lastwagen verladen, in nahe Wälder gefahren und dort zu Hunderten erschossen. 5186 Opfer gab es in der Zeit vom 24. Mai bis 15. Oktober 1941allein durch das "Einsatzkommando Tilsit". Es waren vorsätzliche Tötungen, mit Überlegung, aus niedrigen Beweggründen und grausam, sollte der Vorsitzende Richter Wetzel später feststellen. Rassenhass als Motiv, so wie vor wenigen Jahren in Ruanda und auf dem Balkan in Srebrenica.
Schon vor dem Überfall der Wehrmacht auf die Sowjetunion, dem "Unternehmen Barbarossa", hatte die Führung in einer "geheimen Reichssache" festgelegt, dass in diesem Gebiet alle Juden getötet werden, ungeachtet des Alters und Geschlechts. Diese Massenvernichtung von Juden, aber auch von Kommunisten, wurde als Maßnahme "militärischer Sicherheit" deklariert. Die Befehle fanden in den zehn Männern, die später im Ulmer Einsatzgruppenprozess verurteilt wurden, willige und grausame Handlanger.
Die Geschichte des Ulmer Einsatzgruppenprozesses ist auch die des Bernhard Fischer-Schweder, eines der zehn späteren Angeklagten. Wäre er nicht ein so gnadenloser Rechthaber gewesen, das Ulmer Verfahren wäre möglicherweise nie in Gang gekommen. Der 1904 in Berlin geborene Maschinenbauingenieur war 1925 in die NSDAP und die SA eingetreten. Von 1931 an war er Gauredner und hauptamtlicher SA-Standartenführer. Nach der Machtübernahme Hitlers ließ er sich als Kriminalkommissar den Geheimen Staatspolizeistellen in Breslau, Liegnitz und Wien zuteilen.
Nach dem Röhm-Putsch 1934 fiel er in Ungnade und wurde ein Vierteljahr in ein Lager eingewiesen. Das schadete seiner Karriere im Dritten Reich jedoch nicht nachhaltig. Im Januar 1941 wurde er Polizeidirektor in Memel, 1943 wurde er für die Waffen-SS freigegeben. Nach dem Zusammenbruch des Hitler-Regimes änderte er seinen Namen in Bernd Fischer und entging dadurch einer Verfolgung. Als Handelsvertreter für Staubsauger startete er ein ziviles Leben nach dem Krieg.
Das stellte ihn nicht zufrieden, deshalb wagte er den Sprung in die öffentliche Verwaltung. Bei der Überprüfung fiel zwar auf, dass er widersprüchliche Geburtsdaten angegeben hatte, und auch, dass Referenzen fehlten, aber weil er als früherer Kriminalpolizist geführt wurde, sah man geflissentlich darüber hinweg.
1955 wurde er Leiter des großen Flüchtlingslagers Wilhelmsburg in Ulm. Er galt als hervorragender Organisator und wurde öffentlich für seine Arbeit gelobt. Der leise Übergang vom grausamen Schlächter aus Litauen zum erfolgreichen Verwaltungsmann schien gelungen.
Da schlugen drei Blatt mit Informationen über seine NS-Vergangenheit, zugeschickt von einer US-Behörde auf Bitte des Regierungspräsidiums, ein wie eine Bombe. Noch einmal wurde dem Mann, dem der Richter später eisige Kälte und Grausamkeit aus ausschließlich eigennützigen Motiven unterstellte, eine goldene Brücke gebaut. Ihm wurde nahe gelegt zu kündigen, um einer Entlassung zu entgehen. Er nutzte diese Chance widerwillig.
Der Abgang des populären Lagerleiters sorgte für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, aber so lasch, dass der Eindruck entstand, das werde wiederum keine Folgen für den ehemaligen Polizeidirektor von Memel haben.
Aber der Besserwisser und Rechthaber, pingelige Pedant und frühere "Buchhalter des Todes", wie ihn Berichterstatter später betitelten, weil er die Tötungszahlen, fein aufgeschlüsselt in Männer, Frauen, Kinder, Juden und Nichtjuden, registrierte und nach oben meldete, machte sich danach nicht klein, um nicht aufzufallen. Er bewarb sich beim Regierungspräsidium Süd erneut für den öffentlichen Dienst, wohl in der Hoffnung, dass die einzelnen Verwaltungsbereiche nichts voneinander wissen. Und er klagte schließlich vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung.
Erst da war es vorbei mit der Zurückhaltung. "SS-Obersturmführer klagt auf Wiedereinstellung" lautete da die Schlagzeile in einer Zeitung. Dieser Bericht landete in den Händen eines Mannes, der Fischer-Schweder aus seiner Zeit im Memelgebiet kannte. Der schrieb entrüstet zurück und berichtete dabei auch von Erschießungen. Dieses Schreiben wurde zur Staatsanwaltschaft Ulm gebracht.
Die sich müde dahinschleppenden Ermittlungen kamen nun in Schwung. Bernhard Fischer-Schweder hatte den Grundstein für den Ulmer Einsatzgruppenprozess unabsichtlich selbst gelegt.
Von da aus war es noch ein weiter Weg bis zur Anklageerhebung 1957. Wurden die Ermittlungen damals von Kriminalisten und Staatsanwälten in Ulm absichtlich gebremst? Schließlich hatten viele Juristen selbst eine unrühmliche NS-Vergangenheit. Dafür hätten sie keine Hinweise gefunden, sagt Paula Lutum-Lenger, Ausstellungsleiterin des Hauses der Geschichte Baden-Württemberg.
Schützenhilfe aus Stuttgart sorgte schließlich dafür, dass die Ermittlungen Fahrt aufnahmen. Gleichwohl blieb es schwierig. Immer wieder verschwanden Akten, schließlich gab es in Justiz und Polizei viele Personen, die keinerlei Interesse daran hatten, dass Licht ins grausige Geschehen von damals kam.
Aber die Ermittler erhielten immer mehr Details. Am 3. Mai 1956 wird Bernhard Fischer-Schweder in Untersuchungshaft genommen. Am 5. Juli 1957 wird Gerhard Schmidt-Hammer verhaftet, ein Ex-Oberleutnant der Schutzpolizei. Hans-Joachim Böhme, der Leiter der NS-Staatspolizeistelle Tilsit gerät ins Visier der Justiz, er wird später als Hauptverantwortlicher und Mittäter für 5186 Morde zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt.
Sie alle hatten seit Kriegsende ein mehr oder weniger unauffälliges Leben geführt, Familien gegründet, den Biedermann gegeben. Damit war es 1958 vorbei. Am. 28. April begann die Hauptverhandlung. Die Prozessbesucher erlebten Angeklagte, die sich entweder an nichts erinnerten, sich auf Befehlsnotstand beriefen oder für die die Opfer, die auf ihre Erschießung warteten, gefährliche Partisanen gewesen waren. Weit kamen die Angeklagten damit nicht.
Und immer mehr Grausamkeiten kamen ans Tageslicht. Todgeweihte mussten ihr Grab selbst ausheben. Frauen mussten sich vor der Hinrichtung nackt ausziehen und hielten ihre Kinder im Arm, um gemeinsam zu sterben. 255 Menschen wurden in Tauroggen hingerichtet, 322 in Georgenburg, 230 in Wirballen Kyrbatai. Und wenn es den NS-Schergen zu wenige waren, wurden weitere Opfer willkürlich auf der Straße zusammengetrieben. Die nach oben gemeldeten Zahlen galten als Erfolgsnachweis.
Die Mörder feierten vor und nach ihrer blutigen Arbeit immer wieder Feste. Und der Zyniker Fischer-Schweder hatte eine Exekutionsformel erfunden, die er den Opfern vorlas: "Im Namen des Führers werden Sie wegen Ihrer Vergehen gegen die deutsche Wehrmacht erschossen."
Als die Rechercheure des Hauses der Geschichte vor wenigen Monaten bei den Familien der Täter von einst an der Haustür klingelten, fanden sie nach anfänglicher Skepsis schnell Gehör, erhielten Unterlagen. Viele leiden noch heute darunter, dass ihr Vater oder Partner, mit dem sie ein scheinbar normales bürgerliches Leben führten, in jenen Tagen des Jahres 1958 vor dem Ulmer Schwurgericht als Massenmörder entlarvt wurde.
Erscheinungsdatum: Samstag 09.02.2008
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