Droge statt Medizin
Haller Häftling erhält Heroinersatzstoff und will jetzt klagenIn der Haller Justizvollzugsanstalt hat ein Häftling versehentlich den Heroinersatzstoff Metadon anstelle eines Antidepressivums erhalten. Jetzt möchte vor Gericht er auf Schadensersatz klagen.
ADRIAN HOFFMANN
Weinsberg/Schwäbisch Hall Die Mutter des 23-jährigen Häftlings ist aufgelöst, als sie von diesem Vorfall im Haller Gefängnis erfährt: Ihr Sohn bekam vor wenigen Wochen Methadon statt das Antidepressivum Doxepin, das er normalerweise einnimmt. "Das darf nicht passieren", sagt sie kurz danach in ihrer Weinsberger Wohnung.
In einem Schreiben an den Anwalt des Häftlings nimmt die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall Stellung: "Sehr zu unserem Bedauern kam es zu einer Verwechslung Ihres Mandanten." Er habe eine Medikation von sieben Millilitern Methadon erhalten - und sei leider im Vorfeld nicht darauf hingewiesen worden, dass es sich um ein Missverständnis handle. Erst nach der Einnahme habe er gefragt, welches Medikament er bekommen habe. "Zu diesem Zeitpunkt klärte sich das Missverständnis auf", heißt es im JVA-Brief. "Die Frage ist: Handelt es sich um Schlamperei oder ist das etwas, was passieren konnte?", sagt Ralph Andreß, Anwalt des Häftlings. Sein Mandant sei wegen vorsätzlichen Vollrausches unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Seine Mutter spricht von Drogenkonsum und Widerstand gegen die Polizei. In die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall kam er im August. Andreß geht davon aus, dass durch die Verwechslung ein Schmerzensgeld-Anspruch besteht.
Die Mutter sagt, ihr Sohn habe den Vorfall anders geschildert als ihn die Justizvollzugsanstalt beschreibt. Er will vorher darauf aufmerksam gemacht haben, dass es sich nicht um das richtige Medikament handle.
Es habe eine Namensverwechslung gegeben, sagt Stefanie Hörter, stellvertretende Amtsleiterin der JVA Schwäbisch Hall. Sie stellt klar: "Der Gefangene schildert die Situation anders, als wir sie erlebt haben."
Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne sie nur eingeschränkt Auskunft geben. Aber ihr sei glaubhaft geschildert worden, wie sich die Situation zugetragen habe. Der Heroinersatzstoff Methadon kann für Menschen, die nicht an ihn gewöhnt sind, schwere Folgen haben: zum Beispiel Atem- und Kreislaufprobleme. Eine Dosis von sieben Milliliter ist nach Einschätzung eines Suchtmedizinern aus der Region verhältnismäßig viel.
Im JVA-Schreiben an Rechtsanwalt Andreß heißt es: Als klar war, dass der Häftling Methadon eingenommen hatte, habe man Rücksprache mit dem Vollzugskrankenhaus Hohenasperg geführt. "Letztendlich war die einhellige Empfehlung ein sofortiges Erbrechen." Nach zwei Stunden Beobachtung sei sichergestellt gewesen, dass keine weiteren nachteiligen Folgen aufkommen, so die JVA.
Inzwischen sei in Schwäbisch Hall ein neues Verfahren eingeführt worden, das eine Verwechslung solcher Art ausschließt.
Erscheinungsdatum: Samstag 10.10.2009
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