Wirbel um Polizeieinsatz
Wegen Spielzeugwaffen: Familie in Holzheim gerät ins Visier der ErmittlerEine Familie in Holzheim geht gegen einen Polizeieinsatz vor: Beamte hatten in dem Haus eine scharfe Maschinenpistole vermutet. Gefunden wurden vier harmlose Spielzeugwaffen.
HELGE THIELE
Göppingen Eine fünfköpfige Familie im Göppinger Stadtbezirk Holzheim ist seit vergangenem Freitag einem Spießrutenlauf ausgesetzt: Ein Großaufgebot der Polizei hatte am frühen Morgen die Werkstatt und das Wohnhaus der Familie umstellt, bewaffnete Beamte in Schutzwesten durchsuchten beide Gebäude. Zwei der drei Söhne wurden auf dem Weg zur Schule abgefangen und zur Kripo nach Göppingen gebracht. Hintergrund der Aktion, die für jede Menge Wirbel sorgt und nun ein rechtliches Nachspiel für die Polizei haben wird, ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Wie aus dem Schriftstück hervorgeht, soll ein Zeuge der Kriminalpolizei versichert haben, dass der 14-jährige Sohn der Familie "vor circa drei Monaten im Besitz einer scharfen Maschinenpistole des Typs Uzi mit scharfer Munition war". Verdacht auf Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Eine scharfe Waffe fanden die Polizisten bei der mehrstündigen Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume nicht - dafür vier Spielzeugwaffen aus Plastik. "Es gab keine Hinweise auf eine strafbare Handlung", sagte Uli Stöckle, Sprecher der Polizeidirektion Göppingen, gestern auf Anfrage. Anlass, sich bei der Familie zu entschuldigen, sieht die Polizei aber nicht. Stöckle spricht von einem "glaubwürdigen Hinweis" und betonte, die Spielzeugwaffen hätten echten Maschinenpistolen täuschend ähnlich gesehen. "Wir müssen in heutiger Zeit solchen Sachverhalten nachgehen. Hätten wir es nicht getan, hätten wir uns womöglich später Vorwürfe machen müssen."
Bei allem Verständnis dafür, dass die Polizei nach dem Amoklauf in Winnenden und dem Vierfachmord in Eislingen "super sensibel" ist, sieht der Göppinger Rechtsanwalt Rudi Mannl, der die Familie in Holzheim vertritt, in dem Einsatz der Polizei eine "Überreaktion". Auch die Polizei müsse "die Kirche im Dorf lassen, zumal jeder Zeuge aus 250 Meter Entfernung hätte sehen müssen, dass es sich um eine Spielzeugpistole handelt". Scharfe Munition könne der Hinweisgeber gar nicht gesehen haben - die gebe es für Spielzeugwaffen nicht.
Die Familie erstattet nun Strafanzeige wegen "falscher Verdächtigung" - und will erreichen, dass der Durchsuchungsbeschluss nachträglich für rechtswidrig erklärt wird. Was Eltern und Rechtsanwalt besonders sauer aufstößt, ist die Behandlung des 14-Jährigen durch die Polizisten. Mannl: "Er musste sich ausziehen, durfte nicht auf die Toilette. Haben die Polizisten gedacht, der Junge hat noch ne Uzi im Hintern?" Die Mutter berichtet, sie habe am Freitag erst um zehn Uhr erfahren, dass ihre beiden älteren Söhne gar nicht in der Schule waren.
Erscheinungsdatum: Donnerstag 23.07.2009
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