GERICHT / Universität Ulm muss nach grobem Behandlungsfehler 30 000 Euro bezahlenVaters Spenderniere bringt den Tod
59-Jähriger wollte Tochter helfen - Ärzte erkennen Krebs zu spät und reagieren falschEin Vater will seiner Tochter helfen, spendet ihr eine Niere und bringt ihr den Tod. Das war vor vier Jahren, jetzt muss die Universität Ulm 30 000 Euro an die Hinterbliebenen bezahlen, weil ihre Ärzte den Krebs des Vaters zu spät erkannt und außerdem falsch reagiert haben.
HANS-ULI MAYER
Für gewöhnlich wird in Arzthaftungsprozessen lang und hart gerungen. Fehler gibt keiner gerne zu, schon gar nicht, wenn sie so weitreichende Folgen haben wie im Fall einer polnischen Familie. Entsprechend war es erstaunlich klar und eindeutig, was am Mittwoch dieser Woche vor der so genannten Arzthaftungskammer des Landgerichts Ulm gesprochen wurde.
Vertreter der Uni Ulm sprachen von einem "tragischen Fall" wie er in der Fachliteratur nicht ein einziges Mal vorkäme und räumten offen Fehler ein. Der Sachverständige - Klinischer Direktor an der Berliner Charité - ließ erst gar keinen Zweifel an seiner Haltung aufkommen, was alleine schon erstaunlich ist. Grobe Behandlungsfehler seien vorgefallen, Befunde nicht erhoben und nicht umfassend informiert worden. Den behandelnden Ärzten hielt der Professor vor, dass ihre Patientin noch leben könnte, hätten sie sorgfältiger gearbeitet.
Ausgangspunkt war die Transplantation einer Niere. Ein 59-jähriger Vater hatte sich als Spender bereit erklärt, um seiner kranken Tochter das Überleben zu sichern. Doch aus der gut gemeinten Hilfe wurde ein todbringendes Geschenk - der Mann, der eigens aus Polen angereist war, hatte Krebs, den er mit seiner Spenderniere an die Tochter übertrug. Anderthalb beziehungsweise zwei Jahre nach der Operation im Mai 2003 waren beide tot.
Dabei attestierte der Sachverständige den behandelnden Ärzten in Ulm, in der Vorbereitung zu der Organverpflanzung noch alles richtig gemacht zu haben. Zwar hätte man in Details etwas genauer untersuchen und eventuell auch fündig werden können - was die Uni aber getan habe, entspreche der üblichen Praxis und könne nicht beanstandet werden. Sieben Tage nach der Operation aber bekommt der medizinische Fall eine tragische Wende.
Trotz Verdacht entlassen
In Laborwerten vom Vater sind erste Hinweise auf Krebs erkennbar. Anstatt aber "sofort und unverzüglich" die ganze Maschinerie anzuwerfen, entlassen die Ärzte den Mann aus der Klinik und raten ihm lediglich, sich in Polen untersuchen zu lassen. Die Folge ist bekannt. Anderthalb Jahre später ist er tot.
Die sofortige Abklärung des Krebsverdachts wäre aber vor allem für die Tochter lebensnotwendig gewesen. Denn hätten die Ärzte die unklare Diagnose mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln abgeklärt und den Krebs beim Organspender bestätigt gesehen, hätten sie bei der Tochter sofort die befallene Spenderniere wieder entfernen müssen. "Sie könnte heute noch leben. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel", sagte der Sachverständige. Spätestens am siebten Tag nach der Operation hätten in der Abteilung von Professorin Doris Henne-Bruns alle Alarmglocken läuten müssen.
Ein anderer Fehler bestand zudem darin, dass die Klinikärzte ihren zwar schlimmen, aber nicht untersuchten Verdacht in einem Arztbrief für die Tochter völlig unerwähnt ließen. Bei ihrer Entlassung aus der Uniklinik herrschte Unklarheit, über die der nachsorgende Arzt vorsorglich gar nicht erst informiert wurde. "Ich wäre entsetzt gewesen, hätte ich ein solches Verhalten von meinem Oberarzt mitbekommen", sagte der Gutachter. Für die Mutter zweier Kinder war es das Todesurteil. "So wie gehandelt wurde, hatte die Frau keine Chance", endete der Professor sein Gutachten.
Kinder als Kläger
So klar er die Sachlage darstellte, so klar sah das auch die Kammer des Gerichts. In einem Vergleich schlugen die Richter die Zahlung von 30 000 Euro an Schmerzensgeld und Sachleistungen vor, die die Uni bereit ist zu bezahlen. Ein Betrag, der relativ gering erscheint. Aber nach dem Gesetz ist der Schaden für die Hinterbliebenen nicht so hoch zu beziffern wie der für die geschädigte Frau selbst. Als Kläger waren der Witwer und die beiden Kinder aufgetreten.
Erscheinungsdatum: Freitag 02.11.2007
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